Logo Kommunalwahl 2026 (c) Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration

Kommunalwahl 2026

Ergebnisse:

Kommunalwahl:
Gemeinderatswahl
Bürgermeisterwahl
Stichwahl:
Bürgermeisterwahl
Anforderung Briefwahlunterlagen für die Stichwahl

Bis zum 17. März 2026 um 23:59 Uhr können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl des Marktes Velden und zur Landratswahl anfordern:

Briefwahl beantragen (externer Link)

 

Informationen des Landratsamt Landshut zur Stichwahl

Informationen zur Stichwahl
Briefwahlunterlagen werden in der Regel zugeschickt – im Zweifelsfall an das Rathaus wenden

Am Sonntag, 22. März 2026 werden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Landshut erneut an die Wahlurnen gebeten, um in der Stichwahl über den künftigen Landrat bzw. die künftige Landrätin zu entscheiden. Noch dazu wird an diesem Tag in den Gemeinden Bayerbach b. Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg a. d. Laaber und Velden über das Bürgermeister-Amt entschieden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist weiter gültig, es wird kein weiteres Dokument in diesem Zusammenhang zugestellt. Wer aber die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann am Sonntag dennoch ins Wahllokal kommen, da hier das Wählerverzeichnis gilt. In diesem Fall ist aber der Personalausweis dringend erforderlich.

Die Stimmzettel für die Stichwahlen werden noch diese Woche an die Gemeinden geliefert und dann unmittelbar weiterverarbeitet. Wer per QR-Code die Briefwahl beantragt hatte, hatte auch die Möglichkeit, sich auch im Falle einer Stichwahl die Unterlagen direkt zuschicken zu lassen. Wer dies
nicht ausgewählt hat, kann dies noch mit der Wahlbenachrichtigung nachholen, wobei hier Eile geboten ist. Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein: Einfach am Sonntag ins Wahllokal gehen und dort seine Stimme direkt abgeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das örtliche Rathaus.

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats / Marktgemeinderats

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats (Anlage 14 Teil 1 zu § 51 GLKrWO)

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats (Anlage 14 Teil 2 zu § 51 GLKrWO)

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägen für die Wahl der ersten Bürgermeisterin/ des ersten Bürgermeisters (Anlage 15 zu § 51 GLKrWO)

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des/der ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats 

Velden (folgt) Neufraunhofen Wurmsham


Wahlbekanntmachung

Verwaltungsgemeinschaft Velden


Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Verwaltungsgemeinschaft Velden

Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge des Landkreises Landshut (Landrat und Kreistag)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags (Anlage 14 Teil 1 zu § 51 GLKrWO)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags (Anlage 14 Teil 2 zu § 51 GLKrWO)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats (Anlage 15 § 51 GLKrWO)

 

Verkündung des vorläufigen/ endgültigen Ergebnisses der Wahl der erstem Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

Velden (vorläufiges Ergebnis) Neufraunhofen (endgültiges Ergebnis) Wurmsham (endgültiges Ergebnis)

 

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Verkündung der Ergebnisse für die Wahl der Landrätin / des Landrats und des Kreistags

Verkündung des abschließenden Ergebnisses für die Wahl der Landrätin / des Landrats

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses für die Wahl des Kreistags

 

Bekanntmachung zur Stichwahl

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Bekanntmachung über die Notwendigkeit einer Stichwahl bei der Wahl des ersten Bürgermeisters

Velden

 

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats

Velden Neufraunhofen Wurmsham

 

Verkündung abschließendes Ergebnis Gemeinderat Velden

Velden

 

Bekanntmachung abschließendes Ergebnis Bürgermeister Velden

Velden

Stimmzettel Muster zur Wahl der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters

Wahl des ersten Bürgermeisters

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Für die Wahl zum ersten Bürgermeister im Markt Velden kandidieren Thomas Dax (Freie Wähler Velden), Marcel Zviedris (CSU), Thomas Höbel (SPD) und Melanie Nagy (Unabhängige Liste Velden). Andere Personen als die auf dem Stimmzettel aufgedruckten Bewerberinnen und Bewerber können nicht gewählt werden.
Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters des Marktes Velden

Für die Wahl des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters der Gemeinde Wurmsham ist der Amtsinhaber Manuel Schott (Freie Wählergemeinschaft Pauluszell) der einzige Kandidat. Auf dem Stimmzettel kann daher auf dem freien Feld auch eine andere wahlberechtigte Person eingetragen werden.
Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Wurmsham

Für die Wahl des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters der Gemeinde Neufraunhofen ist der Amtsinhaber Anton Maier (CSU-Freie Wählergemeinschaft) der einzige Kandidat. Auf dem Stimmzettel kann daher auf dem freien Feld auch eine andere wahlberechtigte Person eingetragen werden.
Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Neufraunhofen

Stimmzettel Muster und digitale Probestimmzettel zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder

Wahl der Gemeinderatsmitglieder

Für Velden liegen vier Wahlvorschläge vor. Jeder Wahlberechtigte hat 20 Stimmen.

Für Wurmsham gibt es zwei verschiedene Listen. Jeder Wahlberechtigte hat 12 Stimmen.

In Neufraunhofen wurden drei verschiedene Listen eingereicht. Jeder Wahlberechtigte hat hier 12 Stimmen.

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Dabei dürfen keine Namen hinzugefügt werden, aber es ist zulässig, vorgedruckte Bewerber zu streichen. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • Ankreuzen einer Liste: Der Wähler kann eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Personen zu wählen. Damit vergibt er so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst.
  • Stimmabgabe durch Einzelstimmabgabe oder „Häufeln“: Den einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Aber auch in diesem Fall darf die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden.
  • Stimmen für Personen auf verschiedenen Listen: Der Wähler kann seine Stimmen Bewerbern auf verschiedenen Listen geben. Dabei kann er Einzelstimmen verteilen oder auch „Häufeln“. Auch hier darf die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden.
  • Verbindung von Listenkreuz und Einzelabgabe: Die Einzelstimmvergabe oder das „Häufeln“ kann mit einem Listenkreuz verbunden werden. Soweit die Gesamtstimmenzahl nicht auf bestimmte Bewerber vergeben ist, kommen die Reststimmen dem Wahlvorschlag mit dem Listenkreuz zugute. Damit wird vermieden, dass nicht vergebene Einzelstimmen verschenkt werden.

Die Verwaltungsgemeinschaft Velden stellt die Stimmzettel zur Gemeinderatswahl über den folgenden Link als digitale Probestimmzettel zur Verfügung. Damit können die genannten Möglichkeiten der Stimmabgabe vorab ausprobiert und auf Gültigkeit getestet werden.
https://www.vg-velden.de/wahlen/komm2026/gr/probe/probestimmzettel.html

Stimmzettel zur Wahl des Marktgemeinderats Velden

Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats Neufraunhofen

Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats Wurmsham

Wahl des Landrats und Kreistags

Wahl des Landrates

Für dieses Amt kandidieren 6 Bewerber: Geilersdorfer Claudia (CSU), Schmidt Franziska (Grüne), Holzner Alfred (Freie Wähler), Müller Ruth (SPD), Eglhuber Norbert (FDP), Heilmeier Lorenz (ÖDP). Jeder Wähler hat eine Stimme. Andere Personen als die auf dem Stimmzettel aufgedruckten Bewerberinnen und Bewerber können nicht gewählt werden.

Wahl des Kreistages

Es liegen 11 Wahlvorschläge mit insgesamt 618 Kandidaten vor. Wie auch bei der letzten Kreistagswahl beteiligen sich die folgenden Parteien und Wählergruppen: CSU, Freie Wähler, AfD, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, Junge Liste, FDP, Frauen für den Landkreis Landshut (FLL), Junge Wähler und Die Linke. Jeder Wähler hat 70 Stimmen. Ansonsten gelten die Ausführungen zur Wahl des Gemeinderates.

 

Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?

Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind die Meldeverhältnisse, wie sie sich am 42. Tag vor der Wahl aus den Melderegistern der Gemeinden ergeben (Stichtag: 25. Januar 2026). Die Gemeinden prüfen dabei zum Stichtag, ob die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auch wahlberechtigt sind, beispielsweise ob der Mindestzeitraum von zwei Monaten zur Erlangung des Wahlrechts eingehalten ist.

a) Umzug in eine andere Gemeinde im gleichen Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.

b) Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.

 

Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/