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Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 08. März finden die nächsten Kommunalwahlen statt.

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Velden werden die folgenden Personen und Gremien gewählt.

- die ersten Bürgermeister des Marktes Velden, der Gemeinde Neufraunhofen und der Gemeinde Wurmsham
- der Marktgemeinderat Velden, der Gemeinderat Neufraunhofen und der Gemeinderat Wurmsham
- der Landrat des Landkreises Landshut
- der Kreistag Landshut

Alle wichtigen Informationen zu den Wahlen werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht.
Weitere allgemeine Informationen über die Kommunalwahl finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Anforderung Briefwahlunterlagen

Von 01. Februar 2026 bis 03. März 2026 um 23:59 Uhr können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen anfordern:

Briefwahl beantragen (externer Link)

 

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats / Marktgemeinderats

Velden Neufraunhofen Wurmsham
Stimmzettel Muster

Wahl des ersten Bürgermeisters

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Für die Wahl zum ersten Bürgermeister im Markt Velden kandidieren Thomas Dax (Freie Wähler Velden), Marcel Zviedris (CSU), Thomas Höbel (SPD) und Melanie Nagy (Unabhängige Liste Velden). Andere Personen als die auf dem Stimmzettel aufgedruckten Bewerberinnen und Bewerber können nicht gewählt werden.

Für die Wahl des ehrenamtlichen ersten Bürger­meisters der Gemeinde Wurmsham ist der Amtsinhaber Manuel Schott (Freie Wählergemeinschaft Pauluszell) der einzige Kandidat. Auf dem Stimmzettel kann daher auf dem freien Feld auch eine andere wahlberechtigte Person eingetragen werden.

Für die Wahl des ehrenamtlichen ersten Bürger­meisters der Gemeinde Neufraunhofen ist der Amtsinhaber Anton Maier (CSU-Freie Wählergemeinschaft) der einzige Kandidat. Auf dem Stimmzettel kann daher auf dem freien Feld auch eine andere wahlberechtigte Person eingetragen werden.

Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters des Marktes Velden

Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Neufraunhofen

Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Wurmsham

Wahl der Gemeinderatsmitglieder

Für Velden liegen vier Wahlvorschläge vor. Jeder Wahlberechtigte hat 20 Stimmen.

Für Wurmsham gibt es zwei verschiedene Listen. Jeder Wahlberechtigte hat 12 Stimmen.

In Neufraunhofen wurden drei verschiedene Listen eingereicht. Jeder Wahlberechtigte hat hier 12 Stimmen.

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Dabei dürfen keine Namen hinzugefügt werden, aber es ist zulässig, vorgedruckte Bewerber zu streichen. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • Ankreuzen einer Liste: Der Wähler kann eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Personen zu wählen. Damit vergibt er so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst.
  • Stimmabgabe durch Einzelstimmabgabe oder „Häufeln“: Den einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Aber auch in diesem Fall darf die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden.
  • Stimmen für Personen auf verschiedenen Listen: Der Wähler kann seine Stimmen Bewerbern auf verschiedenen Listen geben. Dabei kann er Einzelstimmen verteilen oder auch „Häufeln“. Auch hier darf die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden.
  • Verbindung von Listenkreuz und Einzelabgabe: Die Einzelstimmvergabe oder das „Häufeln“ kann mit einem Listenkreuz verbunden werden. Soweit die Gesamtstimmenzahl nicht auf bestimmte Bewerber vergeben ist, kommen die Reststimmen dem Wahlvorschlag mit dem Listenkreuz zugute. Damit wird vermieden, dass nicht vergebene Einzelstimmen verschenkt werden.

Stimmzettel zur Wahl des Marktgemeinderats Velden

Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats Neufraunhofen

Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats Wurmsham

Wahl des Landrates

Für dieses Amt kandidieren 6 Bewerber: Geilersdorfer Claudia (CSU), Schmidt Franziska (Grüne), Holzner Alfred (Freie Wähler), Müller Ruth (SPD), Eglhuber Norbert (FDP), Heilmeier Lorenz (ÖDP). Jeder Wähler hat eine Stimme. Andere Personen als die auf dem Stimmzettel aufgedruckten Bewerberinnen und Bewerber können nicht gewählt werden.

Wahl des Kreistages

Es liegen 11 Wahlvorschläge mit insgesamt 618 Kandidaten vor. Wie auch bei der letzten Kreistagswahl beteiligen sich die folgenden Parteien und Wählergruppen: CSU, Freie Wähler, AfD, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, Junge Liste, FDP, Frauen für den Landkreis Landshut (FLL), Junge Wähler und Die Linke. Jeder Wähler hat 70 Stimmen. Ansonsten gelten die Ausführungen zur Wahl des Gemeinderates.

 

Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?

Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind die Meldeverhältnisse, wie sie sich am 42. Tag vor der Wahl aus den Melderegistern der Gemeinden ergeben (Stichtag: 25. Januar 2026). Die Gemeinden prüfen dabei zum Stichtag, ob die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auch wahlberechtigt sind, beispielsweise ob der Mindestzeitraum von zwei Monaten zur Erlangung des Wahlrechts eingehalten ist.

a) Umzug in eine andere Gemeinde im gleichen Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.

b) Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.

 

Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/