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Öffnungszeiten des Rathauses Velden bei der Bundestagswahl 2017

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Für die Bundestagswahl am 24.09.2017 können Wahlscheine, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, bis zum Freitag, 22.09.2017, 18.00 Uhr im Rathaus Velden beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 23. September bis 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 28 Abs. 10 BWO).

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in § 25 Abs. 2 BWO genannten Voraussetzungen Wahlscheine bis Samstag, 23.09.2017 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

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