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Öffentliche Bekanntmachung

von

Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kasbach“ in Wurmsham und

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 03

Beteiligung der Öffentlichkeit

(Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Gemeinderat Wurmsham hat in seiner Sitzung vom 13.05.2019 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und des Deckblattes beinhalten eine Teilfläche des Flurstückes 141 Gemarkung Pauluszell die südlich angrenzend an den Ort Kasbach liegen.

Anlass für die Erstellung der Bauleitplanung ist es, auf der im Außenbereich liegenden Fläche ein Sondergebiet für regenerative Energienutzung zu ermöglichen.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich ab dem 13.11.2019 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie das Deckblatt für den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden aus. Zudem sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen zu vorliegender Planung verfügbar:

  • Zu den Themen Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholungseignung, Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie Arten und Lebensräume von Flora und Fauna im Umweltbericht
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes – Boden, Landschaft (angrenzende

Ackerflächen, Lärm- Geruchs- und Staubemissionen)

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut – Wasser (Überschwemmungsgebiet Kasbach)
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut – Boden, Landschaft (angrenzende Ackerflächen, Lärm- Geruchs- und Staubemissionen)

Weitere umweltbezogenen Informationen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung.

Während der Auslegung können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

BPP_PV SO Photovoltaik Kasbach_BEG_EW

BPP_PV SO Photovoltaik Kasbach_UB_EW

BPP_PV SO Photovoltaik Kasbach_PLAN_EW

FNP_D03_PV Kasbach_BEG_EW

FNP_D03_PV Kasbach_PLAN_EW

 

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