Öffentliche Bekanntmachung
von Verena Meindl
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024
Der Gutachterausschuss des Landkreises Landshut hat die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2024 ermittelt. Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) sind die Richtwerte einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen.
Die Bodenrichtwerte können deshalb ab 17.06.2024 für die Dauer eines Monats während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden, Bauamt, eingesehen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bauland werden ausschließlich in digitaler Form angeboten. Gemäß Schreiben der Obersten Baubehörde vom 16.06.2016 kann die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in den Gemeinden durch eine Einsichtnahme der Kartendarstellungen am Bildschirm in den Geschäftsräumen der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Ebenfalls sind die Bodenrichtwerte für Ackerland sowie die Vorbemerkungen zu den Richtwerten als pdf-Datei abrufbar.
Als weitere Möglichkeit können die Bodenrichtwerte auch selbst im Internet eingesehen werden.
Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Landshut unter Telefon 0871/ 408-3157 kann ebenfalls Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.