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Neue Kostensatzung für die Verwaltungsgemeinschaft Velden

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Gemäß den Entscheidungen der Gemeinden Velden, Wurmsham und Neufraunhofen wurde die Zuständigkeit für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis einschließlich der Erlass einer Kostensatzung und deren Aufhebung auf die Verwaltungsgemeinschaft Velden übertragen. Die dafür notwendige Zweckvereinbarung wurde vom Landratsamt Landshut mit Schreiben vom 15. März 2011 genehmigt.

In der Sitzung vom 05. Februar 2020 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Velden eine neue Kostensatzung erlassen. Diese tritt am 06. Februar 2020 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus Velden, Zimmer 35, während der üblichen Geschäftszeiten sowie in den Kanzleien der Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen während der Sprechstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Kostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Velden

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