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Keine Gottesdienste, kein Spielplatz mehr

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Die Schulen in Bayern sind ohnehin schon geschlossen. Wegen des Coronavirus wird nun das öffentliche Leben in ganz Deutschland auf Minimalbetrieb geschaltet. Darauf haben sich Bundesregierung und Bundesländer am Montag verständigt. Ein Blick auf die Maßnahmen:

EINZELHANDEL: Ausdrücklich nicht geschlossen werden soll eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutrittssteuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen.
Schließen müssen aber übrige Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.

GESUNDHEITSWESEN: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben. Die Gesundheitskasse AOK teilte am Montag aber mit, dass sie ab Mittwoch alle Geschäftsstellen schließt. Zur Kontaktaufnahme verbleiben nur Telefon und digitale Kommunikation wie E-Mails.

FREIZEIT: Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von „Freizeitaktivitäten“ drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

SPORT/KINDER: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen – ebenso gilt dies für Spielplätze.

BILDUNG: Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

TOURISMUS: Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu „notwendigen“ und nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Das bringe es auch mit sich, „dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ausdrücklich verboten werden zudem Reisebusreisen.

HANDWERKER: Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

GOTTESDIENSTE: Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften. Alle Gottesdienste fallen bis auf Weiteres aus. Der Passauer Bischof Stefan Oster rief deshalb dazu auf, selbst zu beten und die Schutzheiligen im Kampf gegen die Epidemie anzurufen.

BESUCHE: Beschränkungen von Besuchszeiten sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
sowie Pflegeheime kommen. Diese Einrichtungen können etwa Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Grundsätzlich soll es ein generelles „Betretungsverbot“ für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten waren. (dpa/ks)

Quelle: Vilsbiburger Zeitung vom 17.03.2020, S. 4

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