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Grundsteuererklärungen – Information der Verwaltungsgemeinschaft Velden

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Die Finanzämter haben für die Umsetzung der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer Aufforderungen für die Meldung der Daten versandt, wonach zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abzugeben ist. Dazu ist vorrangig das Online-Portal ELSTER zu nutzen. Wer noch kein Benutzerkonto bei ELSTER hat, kann sich bereits jetzt registrieren lassen. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de. Bereit. Allerdings ist das handschriftliche Ausfüllen nicht zulässig, da die Daten maschinell eingelesen werden.

Weitere Informationen und Videos, die beim Erstellen der Grundsteuererklärung helfen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern sind im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de veröffentlicht. Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch 089 – 30 70 00 77 erreichbar.

Die Verwaltungsgemeinschaft Velden weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vordrucke zur Meldung über Papier erst ab dem 01. Juli im Rathaus oder während der Sprechstunden der Bürgermeister in den Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen abgeholt werden können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung das Ausfüllen der Steuererklärungen nicht übernehmen kann. Die dafür benötigen Daten liegen den Grundstückseigentümern vor. Die Grundsteuererklärung der Abgabepflichtigen kann selbstverständlich durch ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

 

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