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Geflügelpest

von

Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest;
Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Beobachtungsgebiet in den festgelegten Gebieten des Landkreises Landshut zu präventiven Zwecken und Verfügungen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Landshut

Es ist überwiegend der Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Velden betroffen. Das genauere Beobachtungsgebiet sowie nähere Informationen können dem angefügten Amtsblatt des Landkreises Landshut entnommen werden.

Amtsblatt Nr. 26 des Landkreises Landshut

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