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Geflügelpest

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Die Allgemeinverfügung zum „Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest“ (Geflügelpest-Verordnung) vom 09.03.2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 16 S. 75 ff. wird für die Zukunft widerrufen.

Nähere Informationen finden Sie im Amtsblatt Nr. 34:

Amtsblatt Nr. 34 des Landkreises Landshut

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