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Frostschutz für Wasserzähler

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Die Verwaltungsgemeinschaft Velden weist die Haushalte darauf hin, dass die Wasserzähler vor Frost zu schützen sind. Dies gilt insbesonders für Zähler außerhalb der Gebäude und in unbeheizten Bereichen. Bei Frostschäden sind die Kosten für den Zähleraustausch vom Hauseigentümer zu tragen.

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