Fotolia-Lizenzfoto #

Dorferneuerung wird weiter gestärkt - Pressemeldung SDL Inform

von

Lizenzfoto Fotolia Bilddatenbank
Lizenzfoto Fotolia Bilddatenbank

Am 1. Februar 2017 sind die neuen Dorferneuerungsrichtlinien in Kraft getreten. Jetzt können erstmals Kleinstunternehmen gefördert werden, wenn sie Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung tätigen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Grundversorgung bezeichnet dabei die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs. Beispiele hierfür sind die Herstellung und der Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken, der Einzelhandel von sonstigen Gütern wie z.B. Reinigungs- oder Körperpflegeprodukten, die Instandhaltung von Gebäuden sowie Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Durch die Förderung von Kleinstunternehmen können die Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen verbessert werden. Dank der Staatsregierung und des Landtages stehen für die Dorferneuerung in diesem Jahr 69 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Infos erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung.

Die Dorferneuerungsrichtlinien finden Sie unter:http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/dorfr_le.pdf

Zurück