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Bewuchsrückschnitt an Straßen und Gehwegen

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Sonne und Regen – ein Segen für die Natur. Dadurch wachsen auch Hecken, Sträucher und Bäume stark. Dazu eine Bitte der Verwaltungsgemeinschaft Velden: Entlang von Straßen und Gehwegen müssen Hecken, Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Bereich hineinragen, zurückgeschnitten werden. Ansonsten sind die Gehwege nicht mehr uneingeschränkt nutzbar, Sichtwinkel an Straßen eingeschränkt sowie Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt. Nach den geltenden Bestimmungen muss über der Straße ein Lichtraum von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden. Bei Gehwegen beträgt der Lichtraum 2,50 Meter. Zu beachten ist jedoch § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

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