Bekanntmachung zum Wasserrecht
von Arnold
Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Seifriedswörth in die Rott sowie Mischwasser in den Wimreither Graben, die Rott und in einen Seitengraben der Rott sowie Einleiten von Niederschlagswasser in den Wimreither Graben und die Rott durch die Gemeinde Wurmsham
Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 28.03.2017, Az. 23-6323.1-6-5601, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Seifriedswörth in die Rott sowie Mischwasser in den Wimreither Graben, die Rott und in einen Seitengraben der Rott sowie Einleiten von Niederschlagswasser in den Wimreither Graben und die Rott durch die Gemeinde Wurmsham erteilt.
Der Bescheid zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung sowie den zugehörigen Planunterlagen liegen ab den 10.04.2017 für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 70 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).