Bekanntmachung
von Arnold
Änderung des Bebauungsplans „GE Eggersdorfener Feld“ mit Deckblatt 01 in Wurmsham OT Pauluszell
Bekanntgabe der Rechtskraft
Der Gemeinderat Wurmsham hat in seiner Sitzung vom 08.04.2019 die Änderung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 25.11.2019 als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich vom GE Eggersdorfen an der Straße zwischen Eggersdorfen und Pauluszell und umfasst die Flurstücke 621, 622, 623/26 und eine Teilfläche des Flurstückes 623/0 der Gemarkung Ruprechtsberg.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden während der allgemeinen Öffnungszeiten aus, und kann eingesehen werden.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen einer Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Flächennutzungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.