Bekanntmachung
von Arnold
Der Gemeinderat Wurmsham hat in seiner Sitzung vom 08.04.2019 die Änderung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich vom GE Eggersdorfen an der Straße zwischen Eggersdorfen und Pauluszell und umfasst die Flurstücke 621, 622, 623/26 und eine Teilfläche des Flurstückes 623/0 der Gemarkung Ruprechtsberg.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der Bauflächen an den aktuellen Bedarf.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 02.10.2019 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während der Auslegung können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.