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Bekanntmachung

von

Bebauungsplan „GE Eggersdorfener Feld Deckblatt 01“

(gemäß § 13 a BauGB)

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

Der Gemeinderat Wurmsham hat in seiner Sitzung vom 08.04.2019 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich vom GE Eggersdorfen an der Straße zwischen Eggersdorfen und Pauluszell und umfasst die Flurstücke 621, 622, 623/26 und eine Teilfläche des Flurstückes 623/0 der Gemarkung Ruprechtsberg.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der Bauflächen an den aktuellen Bedarf.

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