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Auslegung von Geschäftsordnungen und Satzungen

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In den konstituierenden Sitzungen für die Wahlperiode 2020 bis 2026 haben die zuständigen Gremien des Marktes Velden, der Gemeinde Wurmsham, der Gemeinde Neufraunhofen, des Schulverbandes Velden, des Schulverbandes Pauluszell und der Verwaltungsgemeinschaft Velden für die jeweiligen Körperschaft die Geschäftsordnungen und die Satzungen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bzw. die Entschädigungsatzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für die Wahlperiode 2020 bis 2026 beschlossen. Diese Regelungen treten mit Beginn der neuen Wahlperiode am 01. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten bisherigen für die Wahlperiode 2014 bis 2020 außer Kraft. Die Geschäftsordnungen und die Satzungen liegen während der Geschäftszeiten im Rathaus Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Für die Gemeinden Neufraunhofen und Wurmsham sowie für den Schulverband Pauluszell liegen die Geschäftsordnungen und die Satzungen zusätzlich während der Sprechstunden der Bürgermeister in den Gemeindekanzleien zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

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