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Ansammlungsverbot

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Im Amtsblatt Nr. 82/2021 hat das Landratsamt Landshut eine Allgemeinverfügung zur Festlegung der konkret betroffenen Örtlichkeiten als öffentliche publikumsträchtige Plätze gem. § 14 Abs. 4 der 15. BayIfSMV erlassen (Ansammlungsverbot).

Zwischen dem 31. Dezember 2021 um 15.00 Uhr und dem 01. Januar 2022 um 09.00 Uhr sind auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld, entsprechend den dieser Allgemeinverfügung beigefügten farblich gekennzeichneten Lageplänen, welche Bestandteil dieser Verfügung sind, Ansammlungen mit mehr als zehn Personen untersagt.

Im Gemeindegebiet Velden handelt es sich dabei um folgende Bereiche:

Ort Velden mit dem gesamten Bereich des Sanierungsgebiets, welches wie folgt umgrenzt ist – siehe Lageplan:

  • Im Westen: durch den Volksfestplatz und dem Erlebnisraum Vils in der Landshuter Straße
  • Im Süden: durch Babinger Straße, Posthaltergasse, Bahnhofstraße, Jahnstraße, Dr.-Sturm-Straße, Eschenweg und Buchbacher Straße
  • Im Osten: durch Kornstraße und Vilsbiburger Straße
  • Im Norden: durch Vilsbiburger Straße, Am Doppl, Georg-Brenninger-Straße, Schulstraße, Schäfflerstraße und Landshuter Straße

Der gesamte Inhalt der Allgemeinverfügung ist aus dem Anhang zu dieser Veröffentlichung zu ersehen.

Amtsblatt Nr. 81/2021

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