Altstoffsammelstellen – Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
von Franziska Lainer
Gemäß Mitteilung des Landratsamtes Landshut gilt ab dem 25. Januar 2021 in den Altstoffsammelstellen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Wir bitten um entsprechende Beachtung.