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Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neufraunhofen

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Der Gemeinderat Neufraunhofen hat in der Sitzung vom 08. Oktober 2018 die folgende dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 09. November 2001 beschlossen: Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt  für die Entwässerungsanlage Niederbayerbach EUR 2,80 pro Kubikmeter Abwasser und für die Entwässerungsanlage Neufraunhofen  EUR 2,94 pro Kubikmeter Abwasser. Die  Satzung tritt am 01. November 2018 in Kraft. Sie liegt während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstr. 42, Zimmer 35, sowie während der Kanzleistunden in der Kanzlei der Gemeinde Neufraunhofen in Neufraunhofen zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

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