Abgabe der Grundsteuererklärungen - Antwort zu häufigen Fragen
von Gabi Wegener
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Dazu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten. Die Liste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind. Diese Checkliste dient lediglich als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuer-erklärung. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden. Die Checkliste wurde auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de eingestellt. Sie ist zu finden unter > Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ) > Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen? > Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese? Wer die Steuererklärung nicht online bearbeitet, kann sich während der Öffnungszeiten dafür im Eingangsbereich des Rathauses Vordrucke holen.
Als Anhang veröffentlichen wir eine Information des Finanzamtes Hersbruck, in der kompakt wichtige Hinweise gegeben werden.