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Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 08. März finden die nächsten Kommunalwahlen statt.

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Velden werden die folgenden Personen und Gremien gewählt.

- die ersten Bürgermeister des Marktes Velden, der Gemeinde Neufraunhofen und der Gemeinde Wurmsham
- der Marktgemeinderat Velden, der Gemeinderat Neufraunhofen und der Gemeinderat Wurmsham
- der Landrat des Landkreises Landshut
- der Kreistag Landshut

Alle wichtigen Informationen zu den Wahlen werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht.
Weitere allgemeine Informationen über die Kommunalwahl finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung über die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

Velden Neufraunhofen Wurmsham


Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats / Marktgemeinderats

Velden Neufraunhofen Wurmsham
Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?

Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind die Meldeverhältnisse, wie sie sich am 42. Tag vor der Wahl aus den Melderegistern der Gemeinden ergeben (Stichtag: 25. Januar 2026). Die Gemeinden prüfen dabei zum Stichtag, ob die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auch wahlberechtigt sind, beispielsweise ob der Mindestzeitraum von zwei Monaten zur Erlangung des Wahlrechts eingehalten ist.

a) Umzug in eine andere Gemeinde im gleichen Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.

b) Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.

 

Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/