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Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35

von

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);
Feststellung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 für den Landkreis Landshut – Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen


Auf der Grundlage des § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV in der jeweils gültigen Fassung wird amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (= Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) im Landkreis Landshut den Wert 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten hat.

Damit treten die inzidenzabhängigen Regelungen der 12. BayIfSMV in Kraft.

Die Regelungen gelten gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV ab dem 03.06.2021.

Landshut, den 01.06.2021

Amtsblatt Nr. 46 des Landkreises Landshut

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