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Soforthilfe Corona

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Quelle: Bayern.de-Facebook
Quelle: Bayern.de-Facebook

Grundsätzlich gibt es folgende Wege für Hilfen:

  • Finanzielle Hilfen (Darlehen, Bürgschaften, Rettungsschirme, in Ausnahmefällen Staatsbeteiligungen)
  • Kurzarbeit (erleichterte Zugangsbedingungen und Übernahmen der SV-Beiträge)
  • Steuerstundungen

Die Bayerische Staatsregierung hat für Gewerbebetriebe und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden und dadurch in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 € und 30.000 €. Informationen hierzu sowie das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein massiver Liquiditätsengpass bei Antragstellung bereits vorliegen muss, d. h. es ist nicht mehr ausreichend Liquidität vorhanden, um laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Um die Zahl der Anträge zu entzerren, können Sie den Betrieben mitteilen, dass zur Unterstützung in der Corona-Krise ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen und ein Antrag erst dann zu stellen ist, wenn eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage bzw. massive Liquiditätsengpässe vorliegen. (s. Hinweis oben).

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular  entweder per Mail (als Foto oder Scan) an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de oder in Papierform an folgende Adresse:

Regierung von Niederbayern
Soforthilfe Corona
Postfach
84023 Landshut

 

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