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Veranstaltungsverbote zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

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Veranstaltungsverbote zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19. April 2020) untersagt.

Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen.

Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei:

(1) Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer

  • Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
  • Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil?
  • Nehmen Menschen aus anderen bekannten besonders betroffenen Gebieten in Deutschland/ internationalen Risikogebieten teil?
  • Nehmen Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen teil?
  • Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?
  • Nehmen Mitarbeitende des Gesundheitswesens oder der Kritischen Infrastruktur teil?

(2) Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung

  • Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
  • Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?
  • Lange Dauer der Veranstaltungen?
  • Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden

(3) Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung

  • Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
  • Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume ?
  • Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene
  • Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.

Aufgrund der aktuellen Lage empfehlen wir allen Vereinen, zunächst bis zum 19. April 2020 die anberaumten Veranstaltungen zu verschieben und an einem späteren Zeitpunkt anzuberaumen. Ein generelles Verbot der Veranstaltungen bis zu 500 Personen ist damit nicht gegeben.

Die Entscheidung über das Vorgehen ist von den Verantwortlichen der Vereine bzw. den Organisatoren in eigener Verantwortung zu übernehmen.

Über die weitere Entwicklung werden wir sobald wie möglich informieren.

Gleichzeitig verweisen wir auf die aktuellen Mitteilungen der zuständigen Behörden in der Presse und im Internet.

Für alle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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