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Corona – Neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landshut

Zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Landshut hat das Landratsamt Landshut aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Regelung gilt vom 16. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021. Der genaue Inhalt ist dem Anhang zu dieser Veröffentlichung zu entnehmen.

Amtsblatt Nr. 78 des Landratsamt Landshut

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