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Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministerium

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Liebe Leserinnen und Leser,

Stand heute, Dienstag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 38.618 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen (+ 386 im Vergleich zum Vortag, + 1,0 Prozent). Wiedergenesen sind amtlich ausgewiesen 18.850 Personen, das sind 930 mehr als gestern (+ 5,2 Prozent). Damit liegt die Anzahl der an innerhalb von 24 Stunden Genesenen (930) stabil und deutlich über der Anzahl der neu Infizierten (386).

An einer Corona-Infektion sind weitere 55 Patienten (+ 4,2 Prozent) verstorben (gestern + 28), sodass sich in Bayern nun die Gesamtzahl auf 1.272 Todesfälle beläuft.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiter bei R=0,6.

Die sog. „Sieben-Tage-Inzidenz“, das ist die Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner, mithin eine statistische Größe, die über alle unterschiedlich großen Landkreise und kreisfreien Städte hinweg eine gewisse Vergleichbarkeit herstellt, liegt heute bei guten 34 Fällen. Dass sich aber die Lage an den Hotspots erheblich unterscheiden kann, zeigen die Sieben-Tage-Inzidenzen für die derzeit am stärksten betroffenen Landkreise bzw. kreisfreien Städte. So liegt diese Zahl für die Stadt Straubing bei 144,4, für Weiden i.d. Opf. bei 112,9 und für den Landkreis Tirschenreuth bei 109,0.

Diese Zahlen, vor allem die deutlich zurückgegangenen Neuinfektionen, zeichnen insgesamt ein durchaus positives Bild, zumal die Anzahl der Tests konstant hoch bei ca. 12.000 pro Tag liegt und die geringeren Fallzahlen nicht etwa das Ergebnis nachlassender Bemühungen bei der Suche nach dem Virus sind.

Den Eindruck einer sich entspannenden Lage untermauert in der Tendenz auch die Situation in den Kliniken. Dort sind derzeit knapp 3.100 Betten mit Corona-Patienten belegt, von denen knapp 2.300 auf einer Normalstation und gut 800 auf einer Intensivstation liegen.

Gestern hatte ich Sie über die Ankündigung unseres Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder informiert, dass ab kommendem Montag, den 27. April 2020, für Personal und Kunden von geöffneten Ladengeschäften sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Pflicht zum Tragen zumindest von sog. Community-Masken eingeführt werden wird.

Bereits heute hat Gesundheitsministerin Melanie Huml den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung dem Ministerrat vorgestellt. Dieser hat die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für das fristgerechte Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am kommenden Montag.

Aus vielen Bürgerzuschriften, die ich bekomme, ist zu entnehmen, dass sich die Menschen in Bayern zum einen verwundert fragen, warum die Lockerungen „so zögerlich“ vorgenommen werden, und zum anderen, warum mit der Maskentragepflicht denn tendenziell sogar eine Verschärfung des Corona-bezogenen Regelwerks angeordnet wird, wo sich doch die Zahl der Neuinfektionen und die Reproduktionsrate R ausgesprochen günstig entwickeln.

Dass angesichts der oben genannten Zahlen eine gewisse Verwunderung entstehen kann, möchte ich gar nicht bestreiten. Vielmehr zeigt der Anschein die kommunikative Herausforderung auf, vor der wir stehen. Denn in der Tat ist es auf den ersten Blick nicht leicht nachvollziehbar und damit den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht leicht vermittelbar, warum sie nicht schneller noch stärker entlastet werden. Dies noch dazu, wo andere Landesregierungen vermeintlich „mehr Mut“ hätten, wie immer wieder behauptet wird.

Ausgangspunkt aller Betrachtungen und Überlegungen ist die sachgerechte Interpretation der hier besonders interessierenden Zahlen zu den Neuinfektionen und der Reproduktionszahl R. Dazu muss man sich vergegenwärtigen, was sich aus diesen Zahlen seriös ableiten lässt, und was nicht.

Was sagen beide Parameter aus? Beide Zahlen spiegeln für den einzelnen Tag allein die Zahl der registrierten Neuerkrankungen und die damit verbundene potentielle Gefahr weiterer Ansteckungen wider. In ihrer Entwicklung über die letzten Wochen zeigen die beiden Zahlen an, wie sich als Folge der IN DER VERGANGENHEIT getroffenen Maßnahmen die Pandemiewelle entwickelt hat. Insoweit zeigen diese Zahlen, dass wir in den letzten Wochen ziemlich viel richtig gemacht haben, um das Corona-Erkrankungsgeschehen so weit einzubremsen, dass es unser Gesundheitssystem nicht überfordert.

Was vermögen beide Zahlen nicht? Zum einen geben sie keinerlei Auskunft über den Grad der Immunität der Bevölkerung oder der Ausrottung des Virus. Dieses ist weiter da und wird sich bis zum Erreichen einer ausreichenden Impfquote sofort explosionsartig ausbreiten, wenn man es lässt. Zum anderen lassen diese Parameter keine Prognose zu, wie der künftige Verlauf der Pandemie sein wird, nachdem wir Lockerungen vorgenommen haben. Vielmehr werden uns diese Parameter immer NACH 14 Tagen – und dann in der Rückschau – sagen, ob wir VOR 14 Tagen angemessen oder über Gebühr gelockert haben. Dann werden wir sehen, ob nach der Inkubationszeit von zwei Wochen die Zahl der Neuinfektionen weiter sinken, gleichbleiben oder aber steigen wird. Und wenn ja, wie stark.

Deshalb sind Fragen, die heute gestellt werden, ob die Gastronomie in drei Wochen öffnen kann oder Großveranstaltungen ab dem 1. September wieder möglich sein werden, aus Sicht der Betroffenen höchst verständlich, aber faktisch unbeantwortbar. Denn die Pandemiewelle über Lockerungen oder Verschärfungen von Ge- und Verboten zu steuern ist eben etwas anderes, als einen Wasserhahn auf- oder zuzudrehen. Dreht man dessen Ventil zwei Umdrehungen im oder gegen den Uhrzeigersinn, lässt sich genau berechnen, wieviel mehr oder weniger Wasser fließen wird. Im Unterschied hierzu lässt sich aber in Bezug auf die Öffnung weiterer Branchen, Geschäfte oder Aufenthaltsbereiche ein Zusammenhang für die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus gerade nicht exakt vorherbestimmen.

Deshalb kann sich die Staatsregierung nur vorsichtig Schritt für Schritt vortasten, um dann nach einer ausreichend langen Zeitspanne zu evaluieren, wie sich die neue Lage darstellt. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn „dreht man zu stark auf“, wird sich die Pandemie nicht etwa nur linear entwickeln, sondern exponentiell. Dann wären alle bisher erreichten Erfolge auf einen Schlag Makulatur und wir ständen exakt wieder da, wo wir vor vier Wochen waren. Und man könnte auch nicht einfach etwas „zudrehen“, um es wieder passend zu machen, vielmehr wäre ein neuerlicher Shutdown die Konsequenz. Und das wäre nicht nur epidemiologisch fatal, sondern auch wirtschaftlich dramatisch. Deshalb muss bei aller Betroffenheit des einzelnen Unternehmens auch der Wirtschaft selbst insgesamt an einem beherrschbaren weiteren Verlauf der Pandemie gelegen sein. Dies braucht Zeit, die viele Unternehmen nicht haben, das sehe ich wohl. Aber genau deshalb tut die Staatsregierung mit den bisher beschlossenen Stützungsmaßnahmen in Milliardenhöhe alles, um Unternehmen und Unternehmern, die in existenzielle Not geraten, stützend unter die Arme zu greifen und ihnen so die erforderliche Zeit für ein wirtschaftliches Überleben zu verschaffen.

Wie forsch man vorangeht, ist also keine Frage des Mutes, sondern der Vernunft, zumal die Ausgangslage in den Ländern sich deutlich unterschiedlich darstellt. Manch dünn besiedelte Landkreise in Brandenburg haben nach wie vor lediglich zweistellige Infektionszahlen zu verzeichnen. Bayern, Baden-Württemberg und auch Nordrhein-Westfalen können davon nur träumen.

Und weil dem so ist, und wir alles dafür tun müssen, dass die mit den Lockerungen einhergehenden pandemischen Gefahren bestmöglich kompensiert werden, hat der Ministerrat heute die Einführung einer Maskentragepflicht gebilligt. Diese beschränkt sich aktuell auf Personal und Kunden von geöffneten Ladengeschäften sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Ausreichend ist die Benutzung einer sog. Community-Maske. Eine solche genügt zwar keinen medizinischen Zertifizierungsstandards etwa für den Einsatz in Klinika oder Arztpraxen, reicht aber ganz praktisch aus, um „feuchte Aussprache“ oder beim Niesen wegschleudernde Partikel aufzufangen. Dies hilft entscheidend, Tröpfcheninfektionen zu vermeiden, und Sie schützen damit die anderen. Wenn also jeder eine solche Maske trägt, die auch selbst angefertigt sein oder aus einem hochgezogenen „Loop“ oder einer anderen Art von Schal bestehen kann, dann schützt jeder jeden.

Zum ÖPNV im Sinne dieser Verordnung zählen nicht nur die eigentlichen Verkehrsmittel wie Bus, U- oder S-Bahn, sondern auch die dazugehörenden Einrichtungen wie Bahnhof, Bahnsteig oder Haltestelle. Dies macht auch Sinn, denn gerade auf den Rolltreppen und in den Wartebereichen sind die Pulks oft kaum geringer als in den Fahrzeugen selbst.

Apropos Pulk: Die Maske entbindet nicht vom Abstandsgebot, sondern ergänzt dieses und macht es noch effektiver. Halten Sie deshalb bitte auch weiterhin in den geöffneten Geschäften und im ÖPNV mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.

Wer sich nicht an die Maskentragepflicht hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das gilt zum einen für Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, daneben für Kunden beider Sparten ohne „Schutzmaske“.

Bayerische Polizei und Bundespolizei werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ab Montag im ÖPNV die Einhaltung der Maskenpflicht überwachen. Daneben ist es an den Verkehrsunternehmen, mit eigenem Personal im Rahmen der Ausübung ihres Hausrechtes dafür zu sorgen, dass nur zureichend ausgestattete Fahrgäste Zugang zu den Bahnsteigen erhalten.

Seit Beginn der Corona-Krise habe ich zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bereits zweimal das für Lastkraftwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gem. § 30 Abs. 3 StVO geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgesetzt. Nachdem die letzte Anordnung vergangenen Sonntag ausgelaufen ist, habe ich diese nunmehr bis einschließlich Pfingstmontag, den 1. Juni 2020, verlängert. Diese Maßnahme ist mit unseren südlichen Nachbarn abgestimmt. Österreich und Italien haben ihrerseits die dort bestehenden sog. „LKW-Fahrverbote“ zunächst bis zum 17. Mai 2020 ausgesetzt und haben eine weitere Aussetzung bis zum 1. Juni 2020 vorbehaltlich einer weiteren Prüfung in Aussicht gestellt.

Bleiben sie achtsam!

Mit besten Grüßen

Ihr

Joachim Hermann, MdL
Staatsminister

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