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Wassergebühren ohne Zwischenabrechnung

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Die Regierung hat zum 1. Juli die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent beschlossen. Diese Steuersätze gelten aktuell bis zum 31. Dezember. Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei den Wassergebührenabrechnungen eine Sonderregelung gilt. Derzufolge werden für den Ablesezeitraum 2020 die Wassergebühren mit dem verminderten Steuersatz von fünf Prozent abgerechnet. Es gibt keine Zwischenabrechnung und die Zählerstände müssen nicht mitgeteilt werden.

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