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Tätigkeit als Schöffe bzw. Jugendschöffe - Schöffenwahl 2023

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der Schöffen können ihre Bewerbung bis 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Interessenten für das Jugendschöffenamt werden gebeten, ihre Bewerbung beim Kreisjugendamt Landshut abzugeben. Bewerbungsformulare dazu gibt es im Internet oder im Rathaus Velden. Nähere Auskünfte zur Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen sind im Rathaus Velden, Zimmer 13,  Telefon 08742-28822 oder auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter Velden www.vg-velden.de – Neues - Schöffenwahl2023 zu erhalten. Dort bekommen die Interessenten auch nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Eignung als Schöffe.

Die Gemeinden Velden, Wurmsham und Neufraunhofen würden sich über zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagslisten freuen.

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