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Kindertagesstätten: Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen

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Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gemeinsam mit Ärztevertreter/innen einen Leitfaden dazu entwickelt, wie mit Kindern verfahren werden soll, die lediglich leichte Krankheitssymptome, wie zum Beispiel eine verschnupfte Nase, aufweisen.

Generell ist der Gesundheitsschutz in den Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen Aufgabe des Trägers der Einrichtungen. Zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten müssen alle Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen in Hygieneplänen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen (§ 36 IfSG). Verbindlichkeit gegenüber den Eltern bzw. den Kindern erlangen generelle Maßnahmen des Trägers zum Gesundheitsschutz über den Betreuungsvertrag.

In Zeiten einer Pandemie sind darüber hinaus Maßnahmen zu treffen. Bestehende Hygienepläne müssen ggf. angepasst werden. Die aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgruppe unter Leitung des LGL wurden in den Rahmenhygieneplan eingearbeitet, der grundsätzlich Orientierung für die bestehenden Hygienepläne gibt.

Soweit bisher bereits leichte Symptome von Kindern zum Ausschluss aus den Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen geführt haben, ist dies derzeit aus epidemiologischer Sicht nicht länger erforderlich. Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe bzw. Phase vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor. Die Gesundheitsämter stimmen sich nach Möglichkeit und Bedarf mit den Betriebserlaubnisbehörden (§§ 43, 45 SGB VIII, Art. 9 BayKiBiG) ab.

Wie dem Monatsbericht Ausgabe 03/2020 der Corona-Studie des RKI zu entnehmen ist, tritt Schnupfen (Husten) als Einzelsymptom im Vorschulbereich nur bei 3,5 % der Kinder (Husten 6,3%), im Hortbereich bei 3,0 % der Kinder (Husten 6,2 %) auf. Dies rechtfertigt es bei dem gegenwärtigen Infektionsgeschehen aus epidemiologischer Sicht nicht mehr, Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle zu verwehren. Eine Elimination jeglichen Restrisikos (ausnahmslose Vermeidung jeder einzelnen SARS-CoV-2 Infektion) kann aber nicht gelingen. Ziel ist stattdessen, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen könnte hier nicht entscheidend beitragen.

Mit unserem 354. Kita-Newsletter haben wir Sie über den Stufenplan für den Fall steigender Infektionszahlen informiert:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung

Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen umgegangen wird:

  • Grundsätzlich gilt, dass kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, starkem Husten, Erbrechen oder Durchfall auch im Regelbetrieb keinen Zugang zu Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen haben.
  • Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten dürfen in Stufe 1 und Stufe 2 die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen besuchen.
  • In Stufe 3 ist ein Besuch der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen von Kindern mit milden Krankheitssymptomen nur nach einem negativen Corona-Test möglich.

Sollte sich der Allgemeinzustand des Kindes im Tagesverlauf verschlechtern, z.B. zusätzlich Fieber auftreten, wäre ggf. das Kind zu isolieren und wären die Eltern zu informieren.

Die Vorlage eines Attestes wird seitens des Familienministeriums nicht gefordert.

Wir appellieren auch mit dem beigefügten Elterninformationsbrief ausdrücklich an die Eltern und deren Verantwortungsbereich, kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand nicht in die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen zu bringen. Dies dient dem Schutz aller – der Beschäftigten und der Familien.

Für alle konkreten Fragen sind die Leitungen der jeweiligen Einrichtung für Sie erreichbar.

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