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Bekanntmachung

von

Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).

Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 17.04.2019 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a und § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit Fl.Nr. 979/0 der Gemarkung Ruprechtsberg und liegt in dem freien Bereich zwischen der Bogenbergstraße und Spitzbergstraße.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 07. Oktober 2019 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Während diesem Zeitraum können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Bogenbergstraße Erweiterung

Begründung

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