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Altstoffsammelstellen – Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

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Gemäß Mitteilung des Landratsamtes Landshut gilt ab dem 25. Januar 2021 in den Altstoffsammelstellen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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