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Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

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Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest;
Landratsamt Landshut erlässt allgemeinverbindliche Regelung

Mit einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis Landshut allgemein gültige Regelungen zum Schutz gegen die Geflügelpest angeordnet. Der vollständige Text ist als Dokumentenanhang beigefügt.

Amtsblatt Nr. 77 2021 - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landshut zum Schutz gegen die Geflügelpest

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