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Aktuelle Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet

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Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits angekommen und haben bei Verwandten und Bekannten Zuflucht gesucht. Das Bayerische Innenministerium hat nun weitere Informationen veröffentlicht, wie die Registrierung, Unterbringung und die Versorgung der geflohenen Menschen auf Basis des aktivierten §24 Aufenthaltsgesetz vonstattengehen soll. Das Landratsamt Landshut informiert auf diesem Weg die Betroffenen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen. Bis auf weiteres gelten aber folgende Maßgaben:

Aufenthalt – Registrierung an den ANKER-Zentren

Menschen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Eine unbürokratische Verlängerung über weitere drei Monate ist in Aussicht gestellt. Wichtig ist jedoch eine Registrierung der Flüchtlinge: Dies soll unter anderem in den ANKER-Zentren erfolgen. Für Niederbayern ist hierzu ist das ANKER-Zentrum in Deggendorf zuständig: Stadtfeldstr. 11, 94469 Deggendorf, Telefon: 0911 943 84904 (weitere Infos: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Standorte - Deggendorf (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)). So soll sichergestellt werden, dass die Verteilung der geflohenen Menschen gleichmäßig erfolgt. Im Anschluss ist eine private Wohnsitznahme der Flüchtlinge (z. B. bei Verwandten und Bekannten) ohne weiteres möglich. Die Registrierung ist auch für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nötig.

Die bereits angekommenen Personen müssen sich innerhalb von 90 Tagen ebenfalls im ANKER-Zentrum registrieren. Nach wie vor können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Eine unbürokratische Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Die Stellung eines Asylantrags ist deshalb NICHT nötig.

Erhöhung der Unterbringungskapazitäten im Landkreis Landshut

Die Vorbereitungen für die Errichtung einer Notunterkunft bzw. Ankunftszentrum in der Happy Sports-Halle in Ergolding laufen auf Hochtouren. Zu diesem Zweck wurde am Landratsamt eine Koordinierungsgruppe installiert.

Neben der Unterbringung der Flüchtlinge selbst müssen auch Themen wie Verwaltung, Übersetzungsleistungen, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Corona-Testung und Impfangebot auf die Beine gestellt werden. Parallel versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes, die bestehenden dezentralen Unterbringungskapazitäten weiter auszubauen – mit Erfolg, sodass in absehbarer Zeit Kapazitäten für die Unterbringung von rund 700 Personen (dezentral und Notunterkunft) zur Verfügung stehen werden: Entscheidend hierfür ist auch die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung, kurzfristig Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Wichtig ist: Unterkünfte bitte beim Landratsamt melden!

Menschen, die Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, freie Zimmer, Pensionen oder weiter Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihr Angebot an das Ausländeramt am Landratsamt Landshut zu übermitteln. Hierfür wurde eine Hotline eingerichtet unter der Nummer 0871 408-1800 oder per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen dann bei Bedarf auf Sie zu.

Aktuell ist vorgesehen, dass die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können, sofern sie registriert sind. Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter der Nummer 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.

Familien für unbegleitete Kinder und Jugendliche

Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erziehungsberechtigte Personen aus der Ukraine im Landkreis ankommen, sucht das Jugendamt vorsorglich insbesondere auch Familien, die bereit wären, Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen. Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch wären von Vorteil. Bitte melden Sie sich unter kreisjugendamt@land-kreis-landshut.de oder Tel. 0871 408-4700.

Infos im Internet

Weitere Informationen gibt es auf www.landkreis-landshut.de. Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Beachten Sie hierzu die gesonderte Veröffentlichung auf unserer Homepage.

 

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