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Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

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Die vom Landratsamt Landshut erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 12. November 2022 wird mit Wirkung vom 13. Dezember 2022 aufgehoben.

Nähere Informationen siehe im nachstehenden Amtsblatt Nr. 48/2022 des Landratsamtes Landshut.

 

Amtsblatt Nr:48/2022

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