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Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest

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Diese Allgemeinverfügung verpflichtet alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasane, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänse. Der vollständige Inhalt dieser Anordnung ist als Dokumentenanhang beigefügt.

Amtsblatt Nr. 45 2022

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