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Verwaltungsgemeinschaft Velden  |  E-Mail: info@vg-velden.de  |  Online: http://www.vg-velden.de

Archivierte Veröffentlichungen der Gemeinde Neufraunhofen und der Verwaltung der VG

Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis

Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Neufraunhofen-Ort und Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Asbacher Bach durch die Gemeinde Neufraunhofen wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Bachlauf Quelle: (c) Katrin Weyermann Bötschi / Pixelio
Bachlauf Quelle: (c) Katrin Weyermann Bötschi / Pixelio

Das Landratsamt Landshut hat mit Bescheid vom 28. August 2008; AZ: 23-6323-3-4-809 für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Neufraunhofen-Ort und Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Asbacher Bach auf dem Grundstück Flurnummer 1214 Gemarkung Neufraunhofen durch die Gemeinde Neufraunhofen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Der Bescheid mit dem zugehörigen Plan liegen in der Zeit vom 15. September 2008 bis 15. Oktober 2008 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35: während der Geschäftszeiten sowie in den Kanzleien der Gemeinde Neufraunhofen in Neufraunhofen und Hinterskirchen während der Kanzleistunden zur Einsicht aus: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 83 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

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