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Screening-Station am Messegelände wird fortgeführt

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Die Screening-Station am Landshuter Messegelände hat sich als sichere und effektive Testmöglichkeit bewiesen und wird weiter fortgeführt – auch wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ab Donnerstag als Betreiber zurückziehen wird. Stadt und Landkreis Landshut werden die Teststation weiterführen, wobei auch weiterhin ausschließlich begründete Verdachtsfälle nach vorheriger Zuweisung getestet werden.

Dabei werden Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter entsprechenden Schutzvorkehrungen die Abstriche vornehmen, die Stadt stellt Personal zur Abwicklung der Proben, also der Registrierung der Testpersonen, dem Verpacken und Beschriften der genommenen Proben. Wie viele Abstriche pro Tag genommen werden, hängt von der Zahl der Zuweisungen ab.

Es werden ausschließlich Personen an die Teststation verwiesen, die einen begründeten Verdachtsfall auf eine Corona-Infektion darstellen: Sie zeigen Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen oder Atemwegsbeschwerden und waren entweder in den vergangenen beiden Wochen in einem Risikogebiet (u. a. Ägypten, Tirol, Italien, Teile Frankreichs, Spaniens und der USA) und/oder in direktem Kontakt (mindestens 15 Minuten) mit einer nachweislich an Covid19-erkrankten Person.

Sollte ein Bürger diese Merkmale erfüllen, wendet er sich weiterhin telefonisch an sei-nen Hausarzt, die Hotline der KVB (Tel. 116 117) oder das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Landshut (besetzt Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Tel.. 0871/408-1805, -1806, -1807), bei dem Mediziner im Ruhestand für Fragen rund um das Corona-Virus zur Verfügung stehen. Zuweisungen zur Teststation erfolgen nach einem Telefonat und einer daraus folgenden gründlichen Anamnese. Mithilfe einer individuellen Codenummer und eines Passworts kann nachvollzogen werden, ob eine Testberechtigung nachweislich vorliegt.

Grundsätzlich bittet das Gesundheitsamt die Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die geltende Allgemeinverfügung Freistaates Bayern zu halten: Den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, die Kontakte auf das Nötigste zu minimieren und grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Vor allem wenn Krankheitssymptome auftreten (was auch das Anzeichen eines gewöhnlichen grippalen Infektes oder einer Erkältung sein kann), sollte der Betroffene unbedingt zuhause bleiben und sich auskurieren. Außerdem sind das Abstandhalten zu anderen Personen, regelmäßiges Händewaschen bzw. Husten und Niesen in die Ellenbeuge immer noch die besten Schutzmaßnahmen, um Infektionen zu vermeiden.

Derzeit sind seit Beginn des Infektionsgeschehens in der Region Landshut (der erste Fall wurde in der KW 11 festgestellt) insgesamt 180 Personen positiv getestet worden. Die Zahl der Kontaktpersonen liegt bei 838. Größtenteils sind die Infizierten in häuslicher Quarantäne – einige Personen befinden sich in stationärer Behandlung, aber wenige davon müssen derzeit intensivmedizinisch betreut werden.

(Stand: 24. März 2020, 17.00 Uhr)

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