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Maskenpflicht ab 27. April 2020

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Eine Alltagsmaske oder einen Schal vor Mund und Nase zu tragen, schützt die Mitmenschen, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Seit 27. April 2020 ist dies verpflichtend:

  • für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag),
  • beim Einkaufen,
  • bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie
  • für das Personal von geöffneten Geschäften.

Eine Maske kann nur dann schützen, wenn bei Nutzung die Hygieneregeln eingehalten werden: Die Hände sind vor dem Anlegen der Maske gründlich mit Seife zu waschen. Die Alltags-Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert werden, so dass die Ränder der Maske möglichst eng anliegen. Während man die Maske trägt, sollen die Hände nicht ins Gesicht gelangen. Beim Ablegen der Maske nicht an die Außenseiten fassen, da sich dort Erreger befinden können! Anschließend wieder Hände waschen und die Maske schmutzsicher aufbewahren!

Textile Masken sind regelmäßig nach dem Gebrauch bei 60°C mit Waschpulver zu waschen und nach dem Trockenen am besten bei mindestens 165°C zu bügeln. Einweg-Masken oder selbstgemachte Mund-Nasen-Bedeckungen aus Papier können nicht wiederverwendet werden.

Vergessen Sie nicht: Auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sind weiterhin die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

Die sogenannte Maskenpflicht ermöglicht als zusätzlicher Baustein Erleichterungen der Regelungen des öffentlichen Lebens, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen wurden.

Weiter Informationen findet man unter der Homepage des Freistaates Bayern: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Der Landkreis Landshut hat allen Gemeinden Vlies zum Anfertigen von Masken zur Verfügung gestellt. Der Markt Velden, die Gemeinde Neufraunhofen und die Gemeinde Wurmsham haben sich darum gekümmert diese nähen zu lassen. Diese Vliesmasken stehen jetzt den Geschäften zur Verfügung, um Kunden ohne Masken ausstatten zu können. Das zur Verfügung gestellte Kontingent reicht leider nicht für alle Bürger aus.

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