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Feststellung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150

von

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);

Feststellung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 für den Landkreis Landshut – Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen

Auf der Grundlage des § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV in der jeweils gültigen Fassung und des § 28b Abs. 2 IfSG wird amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz
(=Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) im Landkreis Landshut den Wert 150 an fünf Tagen in Folge unterschritten hat.

Damit treten die inzidenzabhängigen Regelungen der 12. BayIfSMV und des § 28b IfSG in Kraft. Die Regelungen gelten gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV ab 19.05.2021.

Amtsblatt Nr. 39 des Landkreises Landshut

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