Header Sonderseite "Corona"

Ärztliches Bürgertelefon wird stillgelegt

von

Ärztliches Bürgertelefon wird stillgelegt

OB Putz und Landrat Dreier: „Haben großartige Arbeit geleistet“

Mit dem stetigen Abflachen der Corona-Infektionszahlen ist in den vergangenen Tagen und Wochen auch das Anrufer-Aufkommen des ärztlichen Bürgertelefons, das von Stadt und Landkreis Landshut organisiert worden ist, deutlich zurückgegangen. Deshalb werden die Telefonnummern ab sofort nicht mehr bedient.

Oberbürgermeister Alexander Putz und Landrat Peter Dreier bedanken sich vielmals für das große Engagement der Ärzte im Ruhestand, die über Wochen täglich für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung standen, telefonische Anamnesen durchführten und über das Corona-Virus und seine Auswirkungen aufklärten: „Durch ihre Erfahrung waren sie stets ruhige und umsichtige Berater in diesem so sensiblen  Bereich haben einen wertvollen Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger geleistet. Vielen Dank für dieses so wichtige Engagement!“. Auch dankten sie dem Ärztlichen Kreisverband Landshut mit Dr. Werner Resch an der Spitze, die sich um die durchgehende Besetzung des Bürgertelefons gekümmert hat.   

Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Symptome (v. a. trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden) aufzeigen bzw. in direktem Kontakt mit einer Person standen, die sich nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert hat, werden gebeten, sich wieder an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 zu wenden.

915 Corona-Indexfälle sind in Stadt und Landkreis Landshut seit Beginn des Infektionsgeschehens in der KW11 festgestellt worden – davon sind 779 Infizierte bereits wieder genesen. 35 Personen sind verstorben, bei denen ein Zusammenhang mit einer COVID19-Erkrankung möglich ist. Die Zahl der Kontaktpersonen liegt bei 2.611.

Leicht steigende Zahlen dagegen bei den stationär behandelten Personen: Momentan werden in den regionalen Krankenhäusern 35 Patienten mit einer Corona-Infektion auf eigenen Stationen behandelt. Hinzu kommen sechs Personen, die intensivmedizinisch betreut werden müssen (Stand: 12.05.2020, 10.00 Uhr).

Zurück